Leider ist das nicht möglich. Das Medizinproduktgesetz verbietet dies. Konfektionieren darf nur ein zertifiziertes Unternehmen.

Gemäß § 6 MPG dürfen Kondome in Deutschland nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie vom Hersteller mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Diese wiederum setzt voraus, dass der Hersteller bei der Erzeugung der Kondome gemäß § 7 MPG einen umfangreichen Anforderungskatalog erfüllt (vgl. Anhang I der Richtlinie 93/42/EWG) und Herstellung und Vertrieb einem Konformitätsbewertungsverfahren durch eine externe Stelle unterwirft.

Die Gründe für diese strikten Anforderungen dürften naheliegend sein: Das Kondom dient nicht nur (wie im Gesetz genannt) der Empfängnisverhütung, sondern immer mehr auch dem Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Von daher ist sowohl aus gesundheitlicher wie auch aus familienstrategischer Sicht des Anwenders ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Bedienerfreundlichkeit unabdingbar.